Willkommen auf der Homepage des ZRFV Rietberg-Druffel e.V.
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Reitordnung des ZRFV Rietberg-Druffel

§1 Benutzung der Reitanlagen auf eigene Gefahr, eine Schadenshaftung des ZRFV Rietberg-Druffel e.V. ist ausgeschlossen. Unbefugten ist das Betreten der Reitanlagen nicht gestattet.

 

§2 Die Reitanlage steht dem Mitglied an Sonn- und Werktagen von 06.00 - 22.00 Uhr zur Verfügung.

Der vom Vorstand festgelegte Hallennutzungsplan für Reit- und Voltigierstunden ist am "Schwarzen Brett" ersichtlich.

 

§3 Befinden sich Reiter in der Bahn oder will jemand mit oder ohne Pferd die Reitbahn betreten oder verlassen, so ist vor dem öffnen der Bahntür "Tür frei" zu rufen und die Antwort "ist frei" abzuwarten.

 

§4 Während der Reitstunden ist den Weisungen der Reitlehrer Folge zu leisten.

 

§5 Das Auf- und Absitzen von Einzelreitern erfolgt entweder vor der Reitbahn oder in der Mitte eines Zirkels.

 

§6 Das Freilaufen und Longieren der Pferde ist ausschließlich in der kleinen Halle gestattet. Longieren ist nur erlaubt, wenn nicht mehr als 3 Reiter in der Bahn sind. Auf 2 Zirkeln darf nur longiert werden, wenn von den anwesenden Reitern das Einverständnis eingeholt worden ist. In den Wintermonaten darf nicht länger als 20 Minuten longiert werden und wenn in der großen Reithalle Unterricht stattfindet, darf nur auf einem Zirkel longiert werden.

 

§7 Während der offiziell angesetzten Reitstunden ist das Springen in der jeweils freien Halle untersagt. Während der freien Stunden ist das Springen nur mit Einverständnis der anderen Reiter erlaubt, wenn mehr als 3 Reiter in der Halle sind.

 

§8 Der Hufschlag ist stets für Trab- und Galoppreiter freizumachen, hierbei ist der notwendige Zwischenraum zu halten.

Linke Hand bleibt im Trab und Galopp auf dem Hufschlag.

 

§9 Einzelreiter haben sich bei Tageszeiten mit Lichtgebrauch nach Möglichkeit in einer Halle aufzuhalten.

 

§10 Hindernisse sind nach Gebrauch wieder ordnunsgemäß auf- bzw. wegzuräumen.

 

§11 Die Hallenvorplätze sind nach dem Reiten sauber zu verlassen.  Hierzu gehören auch die Parkplätze.

 

§12 Mitgebrachte Gegenstände (Flaschen, Stühle, Gerten, Ausbinder, usw.) sind wieder mitzunehmen.

 

§13 Für jedes Pferd muss eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen sein.

 

§14 In den Reitstunden ist das Tragen einer bruchsicheren Reitkappe pflicht.

 

§15 Vor dem Verlassen der Reithallen sind die Pferdeäpfel aufzusuchen und die Hufe auszukratzen.

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